Menschenrechte und Freiheit für Psychonauten
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gehört zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. So heißt es in Artikel IV: “Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet. Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen (sprich: die Seele bewegend) wie Cannabis oder Zauberpilze beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht auch nicht strafbewehrt sein.